B·E·O·B·A·C·H·T·U·N·G
unmittelbare optische Wahrnehmung
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A·U·G·E·N·S·C·H·E·I·N
11 Buchstaben
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Erklärung
Augenschein bezeichnet die unmittelbare visuelle Wahrnehmung durch eigenes Sehen vor Ort. Der Begriff verbindet Auge und Schein und meint das direkte Betrachten von etwas, ohne Vermittlung oder Bericht.