ungelernte Arbeitskraft
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H·I·L·F·S·K·R·A·F·T
10 Buchstaben
Erklärung
Hilfskraft bezeichnet eine Person ohne formale Berufsausbildung, die einfache, angelernte Tätigkeiten ausführt. Der Begriff ist im deutschsprachigen Raum die Standardbezeichnung für ungelernte Arbeitskräfte in verschiedenen Branchen.