unbewegliches Sachgut
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I·M·M·O·B·I·L·I·E
9 Buchstaben
Erklärung
Immobilien sind Grundstücke und Gebäude, die als unbewegliches Sachgut rechtlich definiert sind. Im Gegensatz zu beweglichen Gütern können sie nicht verlagert werden und bilden eine wichtige Vermögensklasse im Rechtssystem.