unbefugte Wegnahme
Erklärung
Diebstahl bezeichnet die unbefugte Wegnahme fremden Eigentums in der Absicht, es sich anzueignen. Es ist der präzisere juristische Begriff für diese Straftat im deutschen Sprachraum.
Diebstahl bezeichnet die unbefugte Wegnahme fremden Eigentums in der Absicht, es sich anzueignen. Es ist der präzisere juristische Begriff für diese Straftat im deutschen Sprachraum.