Übereinkunft, Streitbeilegung
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E·I·N·I·G·U·N·G
8 Buchstaben
Erklärung
Einigung bezeichnet eine Übereinkunft oder Vereinbarung zwischen Parteien, besonders bei der Beilegung von Konflikten oder Streitigkeiten. Das Wort beschreibt das Ergebnis einer Verständigung, bei der sich die beteiligten Seiten auf gemeinsame Bedingungen einigen.