A·N·N·U·L·L·A·T·I·O·N
Streichung, Stornierung
Beste Antwort
A·N·N·U·L·L·I·E·R·U·N·G
12 Buchstaben
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Erklärung
Annullierung bezeichnet die rechtliche oder administrative Aufhebung, Ungültigmachung oder Stornierung von Verträgen, Vereinbarungen oder Transaktionen. Das Wort stammt vom lateinischen nullus (nichtig) und ist im deutschen Sprachgebrauch das etablierte Fachbegriff für Streichung.