STRAFGEBÜHR BEI POSTSENDUNGEN
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N·A·C·H·P·O·R·T·O
9 Buchstaben
Erklärung
Nachporto ist die Strafgebühr, die der Empfänger einer Postsendung zahlen muss, wenn die Frankatur unzureichend oder fehlend ist. Der Begriff stammt aus dem Postwesen und bezeichnet die Nachzahlung von Portogebühren.