Steuerbegriff (Abkürzung)
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A·F·A
3 Buchstaben
Erklärung
AFA steht für Absetzung für Abnutzung und ist eine zentrale Steuerabkürzung im deutschen Steuersystem. Sie bezeichnet die Möglichkeit, Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern über mehrere Jahre verteilt als Betriebsausgaben geltend zu machen.