staatlich Beauftragter mit besonderen Vollmachten
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K·O·M·M·I·S·S·A·R
9 Buchstaben
Erklärung
Ein Kommissar ist ein staatlich bestellter Beamter mit speziellen Befugnissen und Vollmachten. Im deutschsprachigen Raum bezeichnet der Begriff sowohl Polizeibeamte als auch Regierungsvertreter mit administrativen Sondervollmachten.