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Spruchkörper des Amtsgericht

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S·C·H·O·E·F·F·E·N·G·E·R·I·C·H·T
16 Buchstaben

Erklärung

Das Schöffengericht ist ein Spruchkörper des Amtsgerichts, bestehend aus einem Richter und zwei Schöffen. Es entscheidet in Strafsachen mit geringerer Schwere und verkörpert das Laienelement in der deutschen Rechtsprechung.

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