Schutz, fürsorgliche Aufsicht
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O·B·H·U·T
5 Buchstaben
Erklärung
Obhut bezeichnet den Schutz und die fürsorgliche Aufsicht über eine Person oder Sache. Das Wort stammt aus dem Mittelhochdeutschen und wird häufig in rechtlichen Kontexten verwendet, etwa bei der elterlichen Obhut oder Vormundschaft.