Schuldfähigkeit
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Z·U·R·E·C·H·N·U·N·G·S·F·A·E·H·I·G·K·E·I·T
21 Buchstaben
Erklärung
Zurechnungsfähigkeit bezeichnet die juristische und psychische Fähigkeit einer Person, ihre Handlungen als schuldhaft zu erkennen und danach zu handeln. Sie ist Voraussetzung für strafrechtliche Verantwortung und Schuldfähigkeit.