Schaden (veraltet)
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A·B·T·R·A·G
6 Buchstaben
Erklärung
Abtrag ist ein veralteter juristischer und kaufmännischer Begriff für Schadensersatz oder Ausgleich. Im Mittelalter und der Frühen Neuzeit bezeichnete er die Entschädigung für erlittene Verluste oder Beschädigungen.