Satzung, Festgelegtes, Festgesetztes
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S·T·A·T·U·T
6 Buchstaben
Erklärung
Statut bezeichnet eine schriftlich festgelegte Satzung oder Ordnung, die Regeln und Bestimmungen für eine Organisation, Institution oder Gemeinschaft verbindlich festsetzt. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und ist in Rechtswesen und Verwaltung verankert.