Rückreise in ein Staatsgebiet
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W·I·E·D·E·R·E·I·N·R·E·I·S·E
14 Buchstaben
Erklärung
Wiedereinreise bezeichnet die Rückkehr in ein Staatsgebiet nach vorheriger Ausreise. Der Begriff ist im Migrationsrecht und bei Grenzformalitäten etabliert und beschreibt exakt die erneute Einreise in ein Land.