Rechtswissenschaft, veraltet Ungültigkeitserklärung
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N·U·L·L·I·F·I·K·A·T·I·O·N
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Erklärung
Nullifikation bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Ungültigkeitserklärung oder Aufhebung eines Rechtsakts. Der Begriff stammt vom lateinischen nullus (nichtig) und beschreibt das Verfahren, durch das eine Rechtshandlung für nichtig erklärt wird.