rechtswidrige Aneignung anvertrauter Gelder
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U·N·T·E·R·S·C·H·L·A·G·U·N·G
14 Buchstaben
Erklärung
Unterschlagung bezeichnet die strafbare Aneignung von Vermögenswerten, die dem Täter anvertraut wurden. Der Unterschied zur Diebstahl liegt darin, dass der Täter bereits rechtmäßigen Zugriff auf die Gelder hatte und diese dann eigenmächtig sich selbst zueignet.