Randtitel bei Gesetzeserlassen (Rechtswissenschaft)
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M·A·R·G·I·N·A·L·I·E
10 Buchstaben
Erklärung
Marginalie bezeichnet eine Randnotiz oder Randbemerkung in juristischen Texten und Gesetzeserlassen. Im Rechtswesen dienen Marginalien als prägnante Überschriften oder Stichpunkte am Rand von Gesetzen, um den Inhalt schnell erfassbar zu machen.