Publikation einer Rechtsgrundlage
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G·E·S·E·T·Z·B·L·A·T·T
11 Buchstaben
Erklärung
Das Gesetzblatt ist das amtliche Publikationsorgan, in dem Gesetze, Verordnungen und andere Rechtsvorschriften veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung im Gesetzblatt ist notwendig, damit Rechtsvorschriften verbindlich werden und für die Öffentlichkeit zugänglich sind.