PFARRAMTSANGELEGENHEITEN
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P·A·S·T·O·R·A·L·I·E·N
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Erklärung
Pastoralien bezeichnet kirchliche Angelegenheiten und Verwaltungsaufgaben des Pfarramts. Der Begriff stammt vom lateinischen 'pastoralis' (Hirten betreffend) und umfasst alle seelsorgerischen und administrativen Belange einer Pfarrgemeinde.