Pfandübergabe
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H·I·N·T·E·R·L·E·G·U·N·G
12 Buchstaben
Erklärung
Hinterlegung bezeichnet die Übergabe von Wertgegenständen oder Geld als Pfand bei einer dritten Person oder Institution. Der Hinterleger behält Eigentumsrechte, während der Hinterlegungnehmer die Sache verwahrt und bei Erfüllung der Bedingungen zurückgeben muss.