Person, der das Recht auf Asyl zuerkannt wurde
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A·S·Y·L·B·E·R·E·C·H·T·I·G·T·E·R
16 Buchstaben
Erklärung
Ein Asylant ist eine Person, der das Recht auf Asyl zuerkannt wurde und die damit internationalen Schutz genießt. Der Begriff bezeichnet den rechtlichen Status nach positiver Asylentscheidung durch die zuständigen Behörden.