Ort, an dem eine Person ihren ständigen Aufenthalt hat
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W·O·H·N·S·I·T·Z
8 Buchstaben
Erklärung
Wohnsitz bezeichnet den Ort des ständigen Aufenthalts einer Person, wo sie ihre Wohnung oder ihr Haus hat. Der Begriff ist rechtlich und administrativ relevant für Meldewesen und Zuständigkeiten.