Ordensbruder ohne kirchliche Weihen
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L·A·I·E·N·B·R·U·D·E·R
11 Buchstaben
Erklärung
Ein Laienbruder ist ein Ordensangehöriger, der keine priesterlichen Weihen empfangen hat. Er gehört einem Kloster oder einer religiösen Gemeinschaft an, führt aber keine sakramentalen Funktionen aus und konzentriert sich auf praktische Arbeiten im Konvent.