Ordensangehöriger in leitender Position
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O·B·E·R·E·R
6 Buchstaben
Erklärung
Ein Oberer ist der Vorsteher eines Klosters oder einer Ordensgemeinschaft. Der Begriff bezeichnet einen Ordensangehörigen in leitender Position, typischerweise einen Abt, Prior oder Äbtissin, der die geistliche und administrative Leitung innehat.