österr. verhältniswahlrecht (pol. begriff)
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P·R·O·P·O·R·Z
7 Buchstaben
Erklärung
Proporz ist das österreichische Verhältniswahlrecht, bei dem Sitze im Parlament proportional zur Stimmenzahl der Parteien verteilt werden. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen und ist in der österreichischen Politikwissenschaft etabliert.