Oberhaupt einer Großstadt
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O·B·E·R·B·U·E·R·G·E·R·M·E·I·S·T·E·R
18 Buchstaben
Erklärung
Der Oberbürgermeister ist das Oberhaupt einer Großstadt in Deutschland und Österreich. Er leitet die Stadtverwaltung und repräsentiert die Stadt nach außen. Diese Bezeichnung ist die korrekte und gebräuchlichste Amtsbezeichnung für dieses Amt.