Oberhaupt der Verwaltung einer Gemeinde
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B·U·E·R·G·E·R·M·E·I·S·T·E·R
14 Buchstaben
Erklärung
Der Bürgermeister ist das Oberhaupt der Gemeindeverwaltung und Leiter der Gemeinde. Er wird gewählt und trägt Verantwortung für die kommunale Verwaltung, Infrastruktur und Bürgerverwaltung vor Ort.