notorischer Kläger vor Gericht
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P·R·O·Z·E·S·S·H·A·N·S·E·L
13 Buchstaben
Erklärung
Prozesshansel bezeichnet einen notorischen Kläger, der ständig vor Gericht geht und zahlreiche Prozesse führt. Der Begriff stammt aus der deutschen Rechtssprache und beschreibt eine Person, die chronisch prozessierend ist.