noch zu beratende Rechtsvorschrift
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G·E·S·E·T·Z·E·N·T·W·U·R·F
13 Buchstaben
Erklärung
Ein Gesetzentwurf ist eine noch nicht verabschiedete Rechtsvorschrift, die dem Parlament zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird. Er durchläuft mehrere Lesungen, bevor er zum Gesetz wird.