Nichteinmischung, Nichtbeteiligung an Kriegen
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N·E·U·T·R·A·L·I·T·A·E·T
12 Buchstaben
Erklärung
Neutralität bezeichnet die politische und militärische Unabhängigkeit eines Staates, der sich bewusst aus Kriegen und internationalen Konflikten heraushält. Das Konzept ist zentral im Völkerrecht und wurde besonders durch Länder wie die Schweiz geprägt.