nachrangige Vertreter im zwischenstaatlichen Verkehr
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G·E·S·C·H·A·E·F·T·S·T·R·A·E·G·E·R
17 Buchstaben
Erklärung
Geschäftsträger sind diplomatische Vertreter niedrigeren Ranges, die in Abwesenheit des Botschafters die Vertretung eines Staates im Ausland führen. Sie fungieren als nachrangige Vermittler im zwischenstaatlichen Verkehr und haben begrenzte diplomatische Befugnisse.