nach dem Ältestenrecht zu vererbendes Gut
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M·A·J·O·R·A·T
7 Buchstaben
Erklärung
Majorat bezeichnet das nach dem Ältestenrecht vererbbare Gut oder Vermögen, das unteilbar an den ältesten Sohn überging. Diese Erbform war im europäischen Adel verbreitet und sicherte den Bestand von Herrschaften und Vermögen.