M·I·T·W·I·R·K·U·N·G
Mitsprache
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M·I·T·B·E·S·T·I·M·M·U·N·G
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Erklärung
Mitbestimmung bezeichnet das Recht, bei Entscheidungen mitwirken zu können. Der Begriff erfasst die aktive Teilhabe an Entscheidungsprozessen, besonders in betrieblichen und politischen Kontexten. Mitwirkung ist weniger spezifisch und kann auch passive Beteiligung bedeuten.