Mitglied einer Stadtvertretung
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R·A·T·S·H·E·R·R
8 Buchstaben
Erklärung
Ein Ratsherr ist ein Mitglied des Stadtrats oder der Stadtvertretung. Der Begriff stammt aus der deutschen Verwaltungstradition und bezeichnet einen gewählten oder berufenen Vertreter in kommunalen Entscheidungsgremien.