Mitglied einer Ordensgemeinschaft
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C·H·O·R·H·E·R·R
8 Buchstaben
Erklärung
Ein Chorherr ist ein Mitglied einer Ordensgemeinschaft, speziell ein Kleriker, der in einem Stift oder Kollegiatstift lebt und dem Chorgebet verpflichtet ist. Der Begriff bezeichnet einen regulierten Kanoniker im Gegensatz zu weltlichen Klerikern.