leitendes Amt einer Versammlung oder Gesellschaft
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V·O·R·S·I·T·Z
7 Buchstaben
Erklärung
Vorsitz bezeichnet das leitende Amt in einer Versammlung, Gesellschaft oder Organisation. Der Vorsitzende leitet Sitzungen, moderiert Diskussionen und repräsentiert die Institution nach außen. Der Begriff ist im deutschen Sprachgebrauch für diese Funktion etabliert.