Leichenöffnung, Sektion
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A·U·T·O·P·S·I·E
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Erklärung
Autopsie bezeichnet die systematische Untersuchung eines Leichnams zur Todesursachenermittlung. Der Begriff stammt aus dem Griechischen und bedeutet wörtlich Selbstbetrachtung. Sie ist ein Standardverfahren in Rechtsmedizin und Pathologie.