R·E·C·H·T·M·A·E·S·S·I·G·K·E·I·T
legale Beschaffenheit
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L·E·G·A·L·I·T·A·E·T
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Erklärung
Legalität bezeichnet die Eigenschaft, rechtlich zulässig und gesetzmäßig zu sein. Der Begriff beschreibt die legale Beschaffenheit von Handlungen, Zuständen oder Objekten im Sinne der Rechtsordnung.