B·E·Z·U·G
kaeuflicher Erwerb
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A·N·K·A·U·F
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E·R·S·T·E·H·U·N·G
Erklärung
Ankauf bezeichnet den Kauf oder Erwerb von Waren und Gütern gegen Bezahlung. Der Begriff beschreibt direkt die Handlung des käuflichen Erwerbs und ist die präziseste Lösung für diese Definition.