juristisches Vorgehen
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R·E·C·H·T·S·W·E·G
9 Buchstaben
Erklärung
Der Rechtsweg bezeichnet das juristische Verfahren, durch das eine Partei ihre Ansprüche vor Gericht geltend macht. Es umfasst alle prozessualen Schritte von der Klageerhebung bis zur Urteilsfällung.