juristische Zurechnungsfähigkeit
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I·M·P·U·T·A·B·I·L·I·T·A·E·T
14 Buchstaben
Erklärung
Imputabilität bezeichnet in der Rechtswissenschaft die Fähigkeit einer Person, für ihre Handlungen rechtlich verantwortlich gemacht zu werden. Sie ist Voraussetzung für strafrechtliche Schuld und setzt Zurechnungsfähigkeit voraus.