Jura schriftliche Erhebung der Klage
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K·L·A·G·E·S·C·H·R·I·F·T
12 Buchstaben
Erklärung
Die Klageschrift ist im Zivilprozess die schriftliche Erhebung der Klage, mit der ein Kläger seine Ansprüche gegen den Beklagten geltend macht. Sie ist das formale Dokument zur Einleitung eines Rechtsstreits vor Gericht.