jemand, der Rechtswissenschaft studiert hat
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J·U·R·I·S·T
6 Buchstaben
Erklärung
Ein Jurist ist eine Person, die ein Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat und sich mit Recht und Gesetzen befasst. Der Begriff stammt vom lateinischen 'iuris' und bezeichnet Fachleute im Bereich des Rechts.