jemand, der etwas besitzt
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B·E·S·I·T·Z·E·R
8 Buchstaben
Erklärung
Besitzer bezeichnet eine Person, die etwas rechtmäßig oder faktisch ihr Eigen nennt. Das Wort leitet sich vom Verb besitzen ab und ist die standarddeutsche Bezeichnung für den Eigentümer oder Inhaber von Gegenständen, Immobilien oder Rechten.