jemand, der einem Vorgesetzten dienstlich unterstellt ist
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U·N·T·E·R·G·E·B·E·N·E·R
12 Buchstaben
Erklärung
Ein Untergebener ist eine Person, die einem Vorgesetzten hierarchisch unterstellt ist und dessen Anweisungen befolgt. Der Begriff beschreibt das Abhängigkeitsverhältnis in einer Organisationsstruktur oder einem Dienstverhältnis.