S·C·H·U·E·T·Z·L·I·N·G
jemand, der dem Schutz eines anderen anvertraut ist
Beste Antwort
S·C·H·U·T·Z·B·E·F·O·H·L·E·N·E·R
16 Buchstaben
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Erklärung
Schutzbefohlener bezeichnet eine Person, die unter dem Schutz und der Verantwortung einer anderen steht. Der Begriff wird besonders im rechtlichen und sozialen Kontext verwendet, etwa bei Kindern unter Vormundschaft oder Personen in Obhut.