in niederträchtiger Gesinnung begründete Tat
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N·I·E·D·E·R·T·R·A·C·H·T
12 Buchstaben
Erklärung
Niedertracht bezeichnet sowohl die moralisch verwerfliche Gesinnung als auch die daraus resultierende schändliche Tat. Das Wort erfasst die Einheit von böser Absicht und niederträchtiger Handlung, die in der Definition gefordert wird.