in gesellschaftlichen Besitz überführen
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V·E·R·G·E·S·E·L·L·S·C·H·A·F·T·E·N
17 Buchstaben
Erklärung
Vergesellschaften bedeutet, Privateigentum in Gemeinschafts- oder Staatseigentum umzuwandeln. Das Wort beschreibt exakt den Prozess, gesellschaftlichen Besitz herzustellen, und ist die Standardlösung für diese Definition im deutschsprachigen Kreuzworträtsel.