im Strafrecht das Gebot oder Verbot eines Strafgerichts
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W·E·I·S·U·N·G
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Erklärung
Eine Weisung ist im Strafrecht ein richterliches Gebot oder Verbot, das ein Strafgericht einem Verurteilten auferlegt. Sie dient der Resozialisierung und kann Auflagen wie Arbeitsleistung oder Behandlung enthalten.